Rechtsprechung
LSG Niedersachsen-Bremen, 24.02.2015 - L 7 AS 287/14 |
Volltextveröffentlichung
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Grundsicherung für Arbeitsuchende
Verfahrensgang
- SG Hannover, 07.03.2014 - S 70 AS 4105/13
- LSG Niedersachsen-Bremen, 24.02.2015 - L 7 AS 287/14
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 29.04.2004 - 3 C 25.03
Rechtsschutzinteresse; planmodifizierende Vereinbarung; Bettenreduzierung; …
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 24.02.2015 - L 7 AS 287/14
Erforderlich ist vielmehr ein von Amts wegen zu prüfendes Rechtsschutzinteresse in Gestalt einer Verbesserung der rechtlichen oder wirtschaftlichen Stellung (vgl.: Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 29. April 2004 - 3 C 25/03 - Keller in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 11. Aufl. 2014, Vor § 51 Rn 13, 16a und 20;… Böttiger in Breitkreutz/Fichte, SGG, 2. Aufl. 2014, § 54 Rn 26 ff.).Mangels irgendwelcher Ausführungen zu Inhalt und Ziel eines etwaigen diesbezüglichen Begehrens ist auch insoweit ein irgendwie geartetes Rechtschutzbedürfnis des Klägers (vgl. dazu: Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 29. April 2004 - 3 C 25/03 - Keller in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 11. Aufl. 2014, Vor § 51 Rn 16a) nicht ersichtlich.
- BSG, 19.02.2009 - B 4 AS 10/08 R
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Nachweis der Hilfebedürftigkeit - Vorlage von …
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 24.02.2015 - L 7 AS 287/14
Im Rahmen dieser Prüfung ist der Leistungsbegehrende nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (vgl. Urteil vom 19. Februar 2009 - B 4 AS 10/08 R) gemäß §§ 60 ff SGB I grundsätzlich im Rahmen der Mitwirkung zur Auskunftserteilung und zur Vorlage von auf die Einkommens- und Vermögensverhältnisse bezogenen angeforderten Unterlagen verpflichtet. - BSG, 15.11.1995 - 6 RKa 17/95
Herausgabe von Behandlungsunterlagen an den Medizinischen Dienst der …
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 24.02.2015 - L 7 AS 287/14
Regelmäßig nicht gegeben ist ein derartiges Rechtsschutzinteresse, solange der Betroffene auf den nachträglichen Rechtsschutz verwiesen werden kann (vgl. Bundessozialgericht, Urteil vom 15. November 1995 - 6 RKa 17/95).
- LSG Niedersachsen-Bremen, 18.03.2015 - L 7 AS 407/15 Die Anhörungsrüge des Klägers gegen das Urteil des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen vom 24. Februar 2015 zum Aktenzeichen L 7 AS 287/14 wird als unzulässig verworfen.
Die vom Kläger mit am 16. März 2015 eingegangenen Schreiben mit der Begründung einer fehlenden Wohnungseinrichtung, eines fehlenden Bewilligungsbescheids, einer fehlenden Grundsicherung, Hindernissen für den Prozesskostenhilfeantrag, einer fehlenden Prüfung von Beteiligungsrechten, der Nichtzulassung der Revision, des unzulässigen Anwaltserfordernisses vor dem Bundessozialgericht, der rechtswidrigen Durchführung einer öffentlichen mündlichen Verhandlung ohne vorherige Ankündigung der Öffentlichkeit, gefälschter Sitzungsprotokolle, einer irreführenden Ladung und einer fehlerhaften Rechtsmittelbelehrung erhobene Anhörungsrüge nach § 178a Abs. 1 Sozialgerichtsgesetz (SGG) gegen das Urteil des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen (LSG) vom 24. Februar 2015 im Verfahren zum Aktenzeichen L 7 AS 287/14, mit dem die Berufung zurückgewiesen worden ist gegen einen Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Hannover (SG) zum Aktenzeichen S 70 AS 4105/13, ist bereits aufgrund ihrer Subsidiarität gemäß § 178a Abs. 1 Nr. 1 SGG unzulässig und daher gemäß § 178a Abs. 4 Satz 1 SGG zu verwerfen.